VEGA BLACKLIST

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VEGA Blacklist, Erkelenzerstraße 78D, 41849 Wassenberg


Geltungsbereich:

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund von Einzelvertragsregelungen und dieser Geschäftsbedingungen. Einzelvertragsregelungen (insbesondere ein unterfertigter Auftrag zur Durchführung einer Softwareoptimierung) gehen immer den AGBs vor. Bei Überschneidungen gilt die Einzelvertragsregelung. Die AGBs gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsteile, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten auch diese AGBs als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals widersprechen.


Vertragsabschluss:

Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Auftraggebers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung durch uns bedarf es daher nicht. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Eine Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Nebenabreden oder Zusicherungen zu treffen. Wir schließen alle Ansprüche aus, die auf Anscheins- oder Duldungsvollmachten beruhen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Hibert Performance stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


Preis, Preisänderungen:

Sämtliche Preise sind netto, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Die Preise schließen Verpackung und Fracht nicht mit ein. Ersatzteile und Zubehör werden nur gegen Vorauskasse geliefert. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise.

Besonderer Mehraufwand: Entstehen durch technische Mängel des Fahrzeugs besondere Schwierigkeiten, die den üblichen Aufwand erhöhen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, behalten wir uns vor, einen angemessenen Preisaufschlag für den Mehraufwand zu fordern.


Liefer- und Leistungszeiten:

Angekündigte Liefertermine gelten, sofern keine Fixgeschäfte schriftlich vereinbart wurden, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als drei Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. Streik, behördliche Anordnungen) führen nicht zu einer Haftung unsererseits. Teillieferungen sind jederzeit möglich und können gesondert verrechnet werden.


Übergabe und Gefahrenübergang:

Mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber gilt das Werk als übernommen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der verrichteten Arbeit einverstanden. Mit der Übergabe geht auch die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Bei Annahmeverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragsgegenstand spätestens eine Woche nach Fertigstellung abzuholen. Für verspätete Abholung berechnen wir eine Aufbewahrungsgebühr von 15,00 € pro angefangenem Tag. Der Gegenstand kann auch bei Dritten aufbewahrt werden. Nachgewiesene höhere Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Zahlungsmodalitäten und Stornobedingungen:

Zahlungen erfolgen ausschließlich auf unser bekannt gegebenes Bankkonto. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen über gebrauchte Gegenstände, Reparaturen oder Zubehör sind sofort zu begleichen.

Stornierung von Terminen: Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 48 Stunden vorher storniert, behalten wir uns vor, die geleistete Anzahlung als Ausfallgebühr einzubehalten.


Haftungsausschluss bei Tuning und Programmierungen:

Durch die Durchführung einer Leistungssteigerung (z. B. Stage 1) oder einer individuellen Softwareanpassung kann es zu einer erhöhten Belastung des Motors, Turboladers, Getriebes sowie weiterer Fahrzeugkomponenten kommen. Diese Maßnahmen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und unter Ausschluss jeglicher Haftung unsererseits.

Erlöschen der Betriebserlaubnis: Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Änderungen an der Software oder am Fahrzeug die Betriebserlaubnis gemäß StVZO erlischt, wenn diese Änderungen nicht durch ein entsprechendes Gutachten (z. B. TÜV) nachträglich genehmigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug ausschließlich im Motorsport zu verwenden, wenn keine Zulassung erfolgt.

Für Schäden, die durch eine Stage 1 oder andere Programmierungen verursacht werden (z. B. Motorschäden, Getriebeschäden), übernehmen wir keinerlei Haftung.


Gewährleistung:

Sollte durch eine Softwareanpassung die Werksgarantie des Fahrzeugherstellers erlöschen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Auf die installierte Software und Hardware gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten. Der Auftraggeber wurde umfassend über mögliche Folgen informiert und verzichtet auf jedwede Ansprüche gegen uns.